Grundlage für die Ausbildung an der Landesfinanzschule Rheinland-Pfalz (LFS) ist das Steuerbeamtenausbildungsgesetz (StBAG) und die Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Steuerbeamte (StBAPO).
Die Ausbildung soll die berufliche Grundqualifikation sowie die fachlichen Kenntnisse, Methoden und berufspraktischen Fähigkeiten vermitteln, die der Finanzwirt zur Erfüllung seiner Aufgaben benötigt.
Die Lehrveranstaltungen an der Landesfinanzschule laufen in Form von Unterrichtsgesprächen ab.
Dies hat nicht zuletzt für den Anfänger erhebliche Vorteile. Es besteht die Möglichkeit Fragen zu stellen und den Lernstoff in der Gruppe selbst aktiv zu erarbeiten.
Auch die relativ kleinen Unterrichtsgruppen (ca. 20-25 Auszubildende) wirken sich bei der Stoffvermittlung positiv aus.
Die Unterrichtseinheiten sind in der Regel wie folgt gegliedert:
| 1. Stunde |
07.30 Uhr - 08.15 Uhr |
| 2. Stunde |
08.20 Uhr - 09.05 Uhr |
| 3. Stunde |
09.10 Uhr - 09.55 Uhr |
| Pause |
09.55 Uhr - 10.15 Uhr |
| 4. Stunde |
10.15 Uhr - 11.00 Uhr |
| 5. Stunde |
11.05 Uhr - 11.50 Uhr |
Montags beginnt der Unterricht generell erst um 08.20 Uhr und endet dafür entsprechend später gegen 12.40 Uhr.
Die Nachmittage stehen in der Regel zum Selbststudium und Nachbereitung zur Verfügung.
Hierfür bietet sich unter anderem auch die Bibliothek der Landesfinanzschule an.