In Klassengemeinschaften von 20 bis 25 Personen findet der Unterricht in gut ausgestatteten Lehrsälen statt. In einer angenehmen Atmosphäre erlernen Sie im Unterrichtsgespräch die notwendigen Grundlagen für Ihren Beruf.
Jedem Lehrsaal steht eine Lehrkraft als Ansprechpartner für alle beruflichen aber auch für persönliche Probleme zur Verfügung.
Die Lehrkräfte
Das Kollegium der Landesfinanzschule besteht zur Zeit aus acht hauptamtlichen Lehrkräften. Sie sind ausnahmslos
Diplom-Finanzwirte (Studium an der Fachhochschule für Finanzen in Edenkoben) und verfügen darüber hinaus über eine aufgrund langjähriger Tätigkeit bei den Finanzämtern erworbene praktische Erfahrung.
Die Unterrichtsfächer
Die allen Steuern gemeinsamen Regeln sind als sogenanntes allgemeines Steuerrecht zusammenfassend in der Abgabenordnung (AO) enthalten. Weil sie für alle Steuern gilt, wird die AO auch als "Mantelgesetz" oder "Steuergrundgesetz" des Steuerrechts bezeichnet. Während die einzelnen Steuergesetze regeln, in welchen Fällen welche Steuern zu zahlen sind, bestimmt die AO, auf welche Art und Weise dies geschieht. Ohne die verfahrensrechtlichen Regelungen der AO wäre eine Besteuerung der Bürger gar nicht möglich.
- Steuererhebung (Kassen- und Rechnungswesen, Vollstreckungswesen)
Steuern werden nach den Regeln der Einzelsteuergesetze (z.B. Einkommensteuer oder Umsatzsteuer) berechnet und nach den Vorschriften der Abgabenordnung (AO) gegenüber dem Bürger zahlenmäßig konkretisiert.
Für den Staat ist aber entscheidend, dass ihm die Steuern zur Verfügung stehen und er sie durchsetzen kann.
- Politische Bildung, Staatskunde
Inhalt dieses Faches ist die Vermittlung von Grundkenntnissen über unseren Staat. Den später für den Staat handelnden Mitarbeitern in den Finanzämtern wird während ihrer Ausbildung ein Überblick verschafft über die politischen Abläufe in Deutschland, denn die Steuerverwaltung ist ein aktiver Teil dieses Staates.
In vielen Bereichen knüpft das Steuerrecht an andere Rechtsgebiete an. Kenntnisse vor allem im Bereich des Privatrechts aber auch des Handels- und Wirtschaftsrechts sind nach der Ausbildung wertvolle Hilfen.
Die Umsatzsteuer, auch Mehrwertsteuer genannt, ist einer der bedeutendsten Einnahmequellen des Staates. Sie ist darauf ausgelegt, wirtschaftlich vom Verbraucher getragen zu werden. Im täglichen Wirtschaftsleben ist sie (fast) immer präsent. Sei es z.B., wenn ein Kinobesuch ansteht, im Supermarkt eingekauft wird oder eine Beratung durch einen Rechtsanwalt notwendig ist. Stets entsteht in diesen Fällen Umsatzsteuer, die im Preis für die Lieferung oder die Leistung enthalten ist.
Entscheidend geprägt wird das heutige Umsatzsteuersystem durch europäisches Recht. Die Umsatzsteuer ist bislang die einzige einheitliche Steuer innerhalb der Europäischen Union. Die Besteuerungsgrundlagen sind generell in allen Mitgliedstaaten einheitlich gestaltet.
- Steuern vom Einkommen und Ertrag
Die Einkommensteuer stellt die wichtigste Einnahmequelle des Staates dar. Ihr Aufkommen betrug im Kalenderjahr 2000 mehr als 150 Milliarden Euro.
Sie wird von den natürlichen Personen, die Einkünfte erzielen, unter Berücksichtigung deren wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit (Höhe der Einkünfte, Familienstand, Anzahl der Kinder etc.) erhoben. Bei bestimmten Einkünften (z. B. beim Arbeitslohn ) wird die Einkommensteuer durch Steuerabzug (Lohnsteuer) erhoben. So erfolgt die Entrichtung der Steuer nicht durch den Arbeitnehmer selbst, sondern durch den jeweiligen Arbeitgeber. Man spricht hier auch von einer besonderen Erhebungsform der Einkommensteuer.
Nicht zu verwechseln mit der Einkommensteuer ist die Körperschaftsteuer. Diese wird im Gegensatz zur Einkommensteuer lediglich nicht natürlichen Personen (z. B. GmbH´s, Aktiengesellschaften, etc.) auferlegt.
- Buchführung und Bilanzwesen
Das Fach Buchführung und Bilanzwesen beschäftigt sich u. a. mit der Verpflichtung von Kaufleuten, Bücher zu führen, und aufgrund von Bestandsaufnahmen (Inventur) eine Übersicht über das betriebliche Vermögen (Bilanz) sowie den erzielten Gewinn (siehe Einkommensteuer) zu erstellen.
Die im ersten Teil der fachtheoretischen Ausbildung zu besprechenden Themen werden teilweise bereits an allgemeinbildenden Schulen besprochen.
- Automatisierte Datenverarbeitung (ADV)
Im Fach ADV werden die Grundlagen der Datenverarbeitung der rheinland-pfälzischen Steuerverwaltung vermittelt.
Neben den Grundlagen des Großrechnersystems werden auch Grundlagen zu Textverarbeitungsprogrammen (z. B. Word) vermittelt.
- Bewertungsrecht und Vermögensbesteuerung
Bewerten heißt, für ein nicht in Geld bestehendes Wirtschaftsgut einen Wert bestimmen bzw. festlegen.
Da sich die Höhe einiger Steuern (z. B. Grundsteuer, Erbschaftsteuer) nach dem Wert von Gütern richtet, die nicht in Geld bestehen, muss für diese Güter ein Wert festgelegt werden. Die Vorschriften des Bewertungsgesetzes regeln hier die Grundzüge der Bewertung, die im Rahmen des Unterrichts vermittelt werden.
- Recht des öffentlichen Dienstes
Unterrichtsgegenstand im Fach Recht des öffentlichen Dienstes sind insbesondere die verschiedenen Beamtenlaufbahnen (einfacher Dienst bis höherer Dienst), die staatsrechtliche Stellung der Beamten sowie deren mögliche Funktionen.
- Organisation der Steuerverwaltung (OFV)
Hier werden Aufbau, Gliederung und Aufgaben der Finanzverwaltung erläutert.
- Sozialwissenschaftliche Grundlagen des Verwaltungshandeln (SGV)
Themenschwerpunkte des Fachs SGV sind die Bereiche Bürgerorientierung, Kommunikation sowie Kooperation. Im Rahmen des Unterrichts werden Kenntnisse vermittelt, die einen möglichst reibungslosen Ablauf im Umgang mit den Steuerbürgern, aber auch mit den Kollegen gewährleisten sollen.
- Wirtschafts- und Sozialkunde (WiSo)
Das Fach Wirtschafts- und Sozialkunde wird im Rahmen einer groß angelegten Wirtschaftssimulation unterrichtet. Drei Tage stehen sich die Auszubildenden in der Rolle von Arbeitnehmern, Unternehmern und staatlichen Stellen gegenüber. Neben der Vermittlung von Grundbegriffen aus dem Bereich der Volkswirtschaftslehre, kommen in diesem Wirtschaftsspiel insbesondere praktische Fähigkeiten zum Ausdruck.
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Die praktische Ausbildung
Während der Ausbildungsabschnitte am Finanzamt wird die erlernte Theorie durch die praktische Arbeit ergänzt.
Die Organisation sowie die Leitung der Ausbildung im Finanzamt übernimmt Ihr Ausbildungsleiter / Ihre Ausbildungsleiterin. In jedem Ausbildungsfinanzamt sind „Lehrbezirke“ eingerichtet, in denen ein großer Teil der praktischen Ausbildung geleistet wird
Ausbildungsstationen
Folgende Ausbildungsstationen sind vorgesehen:
- Veranlagungsstelle (Dauer: ca. 26 Wochen)
Die Tätigkeit in der Veranlagungsstelle bildet den Kern Ihrer praktischen Ausbildung.
Die Ausbildung im Teilbezirk dient bevorzugt dazu, Sie in der Technik zur richtigen Erfassung und Würdigung von steuerlich erheblichen Sachverhalten zu unterweisen. Wirtschaftliche Vorgänge werden Ihrer steuerlichen Bedeutung zugeführt und im Zusammenspiel zu anderen Steuerarten abschließend bearbeitet.
Die auch während Ihrer Ausbildung vorgesehene selbständige und eigenverantwortliche Erledigung von Steuerfällen wird je nach Ausbildungsstand unterstützt und gefördert, wobei selbstverständlich eine abschließende Zeichnung durch einen erfahrenen Finanzbeamten erfolgt.
- Arbeitnehmerstelle mit Einblick in die Arbeitgeberstelle (Dauer: mind. 8 Wochen)
In dem Ausbildungsteilabschnitt Arbeitnehmerstelle werden Sie an die Bearbeitung der Lohnsteuer-Ermäßigungsanträge, der Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage sowie der Durchführung der Arbeitnehmer-Veranlagung einschließlich der Festsetzung von Eigenheimzulage in einer rationellen Arbeitsmethodik und unter weitestmöglicher Ausnutzung der verfügbaren technischen Hilfsmittel in vertretbarer Zeitspanne herangeführt.
Auch hier erfolgt eine ganzheitliche Bearbeitung der Steuerfälle, d.h. der mit einem Steuerfall betraute Bearbeiter erledigt alle anfallenden Arbeitsschritte.
Bei der Einweisung in die Arbeitgeberstelle ist neben der Einführung in die Tätigkeit des Innendienstes auch die Teilnahme an einer Lohnsteuer-Außenprüfung möglich.
- Vollstreckung (Dauer: ca. 6 Wochen)
Neben der Einführung in die Organisation und in die Aufgaben der Vollstreckungsstelle erfolgt werden Ihnen die Verfahrensabläufe im Vorfeld der Vollstreckung sowie die Vorbereitung der Vollstreckung dargestellt.
Neben der Unterweisung in die Vollstreckung durch den Innendienst werden Sie auch einem Vollziehungsbeamten bei seiner Tätigkeit im Außendienst zugewiesen.
- Bewertung (Dauer: ca. 1 Woche)
In diesem Teilausbildungsabschnitt werden Sie in die Organisation der Bewertungsstelle sowie in die Aktenführung, Katasterbearbeitung und das automatisierte Bearbeitungsverfahren der Bewertungsstelle eingeführt.
Insbesondere erfolgt im Rahmen der Ausbildung Ihre Unterweisung in das Verfahren der einheitlichen und gesonderten Feststellung der der Besteuerung zugrunde zu legenden Einheitswerte des Grundbesitzes, der Festsetzung von Steuermessbeträgen sowie die Feststellung der Grundbesitzwerte für Zwecke der Erbschaft-, Schenkung- und Grunderwerbsteuer (Bedarfsbewertung)
In den Ausbildungsfinanzämtern erfolgen die zentral durchzuführenden ADV-Gundschulungen, in denen Sie unter Berücksichtigung der in der fachtheoretischen Ausbildung vermittelten steuerrechtlichen Grundkenntnisse auf die speziellen ADV-technischen Verfahren bei den Finanzämtern vorbereitet werden. Nahezu alle Arbeitsschritte werden in der rheinland-pfälzischen Finanzverwaltung mit Unterstützung moderner Datenverarbeitung erledigt. Insoweit wird die Anwendung bereits in hohem Maße während Ihrer Ausbildung trainiert.
- Grundlagen des Erhebungsverfahrens
Die Darstellung der Zusammenarbeit zwischen den Festsetzungsstellen und den Finanzkassen erfolgt durch die Teilbezirke, die ADV-Stellen und die Vollstreckungsstellen. Hier werden Ihnen die wechselseitigen Auswirkungen von Maßnahmen der Festsetzung auf den Kassenbereich und umgekehrt dargestellt.
- Ausbildungsarbeitsgemeinschaften (Dauer: ca. 100 Unterrichtsstunden)
Neben der berufspraktischen Ausbildung in den Ausbildungsfinanzämtern ist zusätzlich Ihre Teilnahme an Ausbildungsarbeitsgemeinschaften vorgesehen. Hier werden in sechs rheinland-pfälzischen Zentralfinanzämtern in kleinen Unterrichtsgruppen die fachtheoretisch und berufspraktisch vermittelten Kenntnisse und Fähigkeiten auf der Grundlagen von Aktenfällen aus der Veranlagungspraxis in sämtlichen Arbeitsschritten verknüpft und geübt.
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Die Laufbahnprüfung
Keine Schule ohne Klausuren, Noten und Prüfungen
Unmittelbar nach dem Ende der fachtheoretischen Ausbildung findet die sogenannte Laufbahnprüfung statt . In dieser müssen Sie zunächst in fünf Prüfungsfächern Ihr Fachwissen schriftlich nachweisen. Schriftlich geprüft werden die Fächer Steuern vom Einkommen und Ertrag, Buchführung und Bilanzwesen, Umsatzsteuer, Allgemeines Abgabenrecht und (alternativ) Staatskunde oder Steuererhebung. Jede Prüfungsarbeit dauert drei Zeitstunden.
Die Laufbahnprüfung schließt mit einer mündlichen Prüfung ab; diese ist wie die gesamte Prüfung gesetzlich vorgeschrieben. Sie müssen daher auch „mit Worten“ Ihre fachlichen und praktischen Fähigkeiten beweisen.
Auch während der einzelnen Ausbildungsabschnitte erfolgen Leistungskontrollen, die Ihnen (und uns) Ihren Leistungsstand zeigen und Sie auf die praktische Tätigkeit im Finanzamt und die Anforderungen der Laufbahnprüfung vorbereiten.
Die Erfahrung hat uns gezeigt, dass Sie mit entsprechendem Engagement und Willen die Ausbildung erfolgreich abschließen können. Schwierigkeiten können Sie mit Einsatz und Willen meistern.
Mit dem Bestehen der Laufbahnprüfung erfüllen Sie eine wichtige Einstellungsvoraussetzung für die Übernahme in den mittleren
Dienst. Sie sind berechtigt, die Berufsbezeichnung „Finanzwirt“ bzw. „Finanzwirtin“ zu führen.
Allerdings garantiert Ihnen das Bestehen der Laufbahnprüfung nicht die Übernahme in den mittleren Dienst. Entscheidend ist Ihre Prüfungsnote sowie die Anzahl der freien Stellen in den Finanzämtern. Die bestehende Übernahmesituation sollte Sie aber nicht davon abhalten, sich über die Ausbildung zu informieren. Selbst wenn Sie nicht übernommen werden können, zeigt unsere Erfahrung, dass Ihnen Ihre Ausbildung viele Möglichkeiten in der freien Wirtschaft, vor allem in artverwandten Berufen (Steuerberatung usw.) eröffnet. Sprechen Sie dieses Thema im Rahmen eines Vorstellungsgespräches an.
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